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   BFH, 07.06.2000 - IX B 35/00   

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https://dejure.org/2000,11781
BFH, 07.06.2000 - IX B 35/00 (https://dejure.org/2000,11781)
BFH, Entscheidung vom 07.06.2000 - IX B 35/00 (https://dejure.org/2000,11781)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - IX B 35/00 (https://dejure.org/2000,11781)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkünfteerzielungsabsicht - Innere Tatsache - Gesamtwürdigung - Umstände des Einzelfalles - Befristeter Mietvertrag - Unbefristeter Mietvertrag

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - IX B 35/00
    Derartige Angaben sind aber deshalb unverzichtbar, weil es sich bei der im Streitfall maßgebenden Frage der Einkünfteerzielungsabsicht um die Beurteilung einer sog. inneren Tatsache handelt, die das Finanzgericht (FG) als Tatsacheninstanz nach der Rechtsprechung des Senats im Rahmen seiner Gesamtwürdigung jeweils anhand der besonderen Umstände des einzelnen Falles vorzunehmen hat (z.B. Senatsurteile vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116, und vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650), so dass regelmäßig das Vorliegen absolut vergleichbarer Sachverhalte ausscheidet.

    Diesen Anforderungen genügt die Beschwerdeschrift nicht, denn es wird lediglich auf die Entscheidung des BFH in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116 verwiesen, ohne eine Abweichung kenntlich zu machen.

  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - IX B 35/00
    In der Beschwerdeschrift müssen die divergierenden Rechtssätze im Urteil des FG und in der Entscheidung des BFH einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, unter Ziff. 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - IX B 35/00
    Derartige Angaben sind aber deshalb unverzichtbar, weil es sich bei der im Streitfall maßgebenden Frage der Einkünfteerzielungsabsicht um die Beurteilung einer sog. inneren Tatsache handelt, die das Finanzgericht (FG) als Tatsacheninstanz nach der Rechtsprechung des Senats im Rahmen seiner Gesamtwürdigung jeweils anhand der besonderen Umstände des einzelnen Falles vorzunehmen hat (z.B. Senatsurteile vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116, und vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650), so dass regelmäßig das Vorliegen absolut vergleichbarer Sachverhalte ausscheidet.
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